FuW, 19.12.2018
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen auf den 900 Mrd. Fr. verwalteter Vermögen 2 % Minusperformance wegstecken. Doch ihre Jahresrechnung ist mit Pflichtzinsen belastet, die je nach Situation zwischen 1 und 3 % betragen. Der im Vorsorgegesetz festgeschriebene Rentenumwandlungssatz ist zu hoch und kommt die Pensionskassen teuer zu stehen.