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Kommentar zum Bericht der eidg. Finanzkontrolle vom 25. Januar und der Medienberichterstattung: Heutzutage sind Kosten für alle Pensionskassen ein wichtiger Aspekt, sowohl in der Verwaltung als auch in der Vermögensanlage. Das oberste Organ der Pensionskassen ist verpflichtet, darauf ein Augenmerk

Mit dem Segen des Bundesrates wurden per 1. Januar 2022 die Anlagerichtlinien für Vorsorgeeinrichtungen erweitert. Seither dürfen Pensionskassen «nichtkotierte schweizerische Anlagen» auch als eigene Anlageklasse führen. Im Verhältnis zum Gesamtvermögen ist dies bis zu einer Obergrenze von 5 Prozent erlaubt.

Der Anlagemix von Vorsorgeeinrichtungen hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert und wurde risikoreicher. An Bedeutung gewonnen haben insbesondere Immobilien und Alternative Anlagen, wie die Complementa Risiko Check-up Studie aufzeigt. Die gesetzlich neu zugelassenen Anlagekategorien werden jedoch kein Game