NZZ am Sonntag, 18.11.2018
Per Gesetz liegt der Umwandlungssatz bei 6,8 %. Trotzdem zahlen die meisten Pensionskassen deutlich weniger. Hinter dem Begriff Umwandlungssatz (UWS) verbirgt sich der zentrale Mechanismus der zweiten Säule. Es geht nämlich um die simple Frage, wie viel Rente jemand aus seinem angesparten Vorsorgevermögen erhält. Lesen Sie hier weiter.