Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Ausgangslage

Am Freitag vor einer Woche sorgte der Ausfall der Silicon Valley Bank zu Verwerfungen im US-Bankensektor. Im Verlauf der letzten Woche schwappten diese Verwerfungen auf europäische Banken über. Global waren in der letzten Woche deutliche Kursverluste auf Bankaktien zu verzeichnen. Die Credit Suisse war bereits vor diesen Verwerfungen wegen verschiedenen Krisen (u.a. Archegos, Greensill) und einem Verlust von CHF 7.3 Mrd. im Geschäftsjahr 2022 sowie negativer Publicity angeschlagen. Der Vertrauensverlust der Kunden akzentuierte sich durch die Verwerfungen im Bankensektor weiter. Die SNB stellte der Credit Suisse am Donnerstag zusätzliche Liquidität zur Verfügung, um einen Bank Run zu verhindern.

Erste Gespräche mit UBS in Bezug auf eine mögliche Übernahme haben bereits am Mittwoch stattgefunden. Am Wochenende konkretisierten sich diese Gespräche zwischen Bundesrat, FINMA, UBS, CS, SNB. Die Übernahme der CS durch die UBS wurde am Sonntagabend 19.03.2023 kommuniziert.

Die Transaktion

Die Übernahme wird als Share-Deal (Aktienaustausch) strukturiert und sieht vor, dass die Aktionäre der Credit Suisse für je 22.48 CS Aktien eine UBS Aktie erhalten. Das Volumen der Transaktion liegt bei CHF 3 Milliarden. Die Transaktion sollte voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein (möglicherweise bereits in den kommenden Monaten).

Die nachrangigen AT1-Anleihen der Credit Suisse im Umfang von rund CHF 16 Mrd. werden wegen der ausserordentlichen staatlichen Unterstützung vollständig abgeschrieben.
Da hier eine Notverordnung durch den Bundesrat zum Zuge kommt, ist die Transaktion nicht von der Zustimmung der Aktionäre abhängig. Das zentrale Anliegen der Transaktion ist die Finanzmarktstabilität. In diesem Sinne (vertrauensbildende Massnahme) ist die Transaktion auch nicht von der Zustimmung der Wettbewerbskommission (WEKO), sondern nur von der Zustimmung der FINMA abhängig.

Durch die Übernahme entsteht eine noch grössere Bank. Die bestehende Regulierung sieht hier entsprechend höhere Kapitalvorschriften vor, welche bis zum Ablauf einer Übergangsfrist aufgebaut werden müssen. In Bezug auf die Angestellten der CS wurde am Sonntag noch nichts kommuniziert

Wie unterstützt der Bund und die SNB diese Transaktion?

Um eine schnelle Abwicklung dieser Übernahme zu gewährleisten, gewährt der Bund Verlustgarantien im Umfang von CHF 9 Mrd. für die UBS, um allfällige Risiken zu reduzieren (greift erst ab einer Verlusthöhe von CHF 5 Mrd., welches sich auf ein bestimmtes CS-Portfolio der Investment Bank bezieht). Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass nur eine kurze Due Diligence durchgeführt werden konnte.

Zudem können die beiden Banken im Bedarfsfall zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen in der Höhe von insgesamt bis zu 100 Mrd. Franken bei der SNB beziehen. Dies umfasst die Emergency Liquidity Assistance ELA 1 – (gegen Collateral -z.B. Hypotheken) und ELA 2 (kein Collateral – Konkursprivileg).

Zusätzlich dazu und basierend auf der Notverordnung des Bundesrates ist die SNB bemächtigt der CS ein Liquiditätshilfe-Darlehen in Höhe von bis zu CHF 100 Mrd. zu gewähren. Dieses ist durch den Bund garantiert und wird nach dem Public Liquidity Backstop ausgestaltet.

Die Liquiditätsfacilitäten und Garantien sollen die Übergangszeit bis zum Abschluss der Transaktion überbrücken.

Die Massnahmen des Bundes bzw. der SNB erfolgen gestützt auf Art. 184 und Art. 185 Bundesverfassung (Notrecht).

Was bedeutet dies nun?

Die Geschäftstätigkeit der CS wird aktuell aufrechterhalten. Sämtliche Geschäftsaktivitäten der Banken könnten uneingeschränkt fortgeführt werden. Die Verpflichtungen und Verträge gehen zukünftig auf die UBS über.

  • Konti/Accounts: Der Zugriff auf Einlagen ist nach wie vor gewährleistet.
  • Depots: Der Zugriff auf Depots ist nach wie vor gewährleistet.
  • Asset Management: Die Vermögensverwaltungsaktivitäten werden nach wie vor fortgeführt. Es sind noch keine Details bekannt, wie die Vermögensverwaltung in die UBS integriert wird bzw. welche Teile möglicherweise abgespalten werden. Die Kollektivanlagen/Fonds stellen Sondervermögen dar. Diese Sondervermögen sowie die Fondsverwaltung können im Bedarfsfall auf eine neue Gesellschaft übertragen werden.
  • Derivate: Werden aktuell weitergeführt. Es bietet sich hier wahrscheinlich an, die Gegenparteien zukünftig zu diversifizieren.
  • Aktien/Equity: Die CS-Aktien werden im Verhältnis 22.48 zu 1 in UBS-Aktien umgetauscht. Dies entspricht einem deutlichen Kursverlust. Der Kaufpreis liegt bei CHF 0.76 pro Titel (letzter Kurs am Freitag lag bei 1.86 CHF). Dies würde einem Verlust von rund 60% gegenüber dem Schlusskurs vom letzten Freitag entsprechen. Im SPI betrug das Indexgewicht der CS per letzte Woche rund 0.5%.
  • Bonds: Die Schulden werden von der UBS übernommen. Im SBI betrug das Indexgewicht per letzte Woche der CS rund 0.5%-0.6%. Im Bloomberg Global Aggregate betrug das Indexgewicht weniger als 0.1%. Eine klare Ausnahme bilden hier die nachrangigen AT-1 Bonds. Diese werden abgeschrieben. Diese Bonds sind nicht Teil des SBI-Index.

 

Schlusswort

Mit der Transaktion wurde ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in den Finanzplatz Schweiz vorgenommen. Es gibt noch viele Unklarheiten, die Situation entwickelt sich dynamisch weiter. Detailinformationen werden durch die beteiligten Parteien erst in den kommenden Wochen und Monaten bekannt gegeben.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass globale Anleger durch die rasche Entwicklung bzw. Ereignisse des letzten Wochenendes verunsichert werden, was in den kommenden Wochen zu zusätzlicher Marktvolatilität führen kann.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass gute Diversifikation auch bei den Bankbeziehungen nötig ist.

Wir werden zu gegebener Zeit weiter zur Credit Suisse und der UBS informieren.

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