Nichtkotierte schweizerische Anlagen

Neue geschaffene Anlagekategorie

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Schaffung einer neuen Anlagekategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen. Ab 1. Januar 2022 können nichtkotierte schweizerische Anlagen als eigene Kategorie im Katalog zulässiger Anlagen für Pensionskassen geführt werden, mit einer Limite von 5 Prozent des Anlagevermögens. Entsprechende Anlagen mussten bisher in der Kategorie «Alternative Anlagen», mit einer Limite von 15 Prozent, geführt werden. Inwieweit eine Pensionskasse die Limite ausschöpfen kann und will, hängt von ihrer Risikofähigkeit ab. Die entsprechende Verantwortung liegt weiterhin ausschliesslich beim zuständigen Organ der Pensionskasse.

Der Bundesrat führt diese neue Anlagekategorie mit Änderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) ein, welche am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Er erfüllt damit das Kernanliegen der Motion «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz» (13.4184) des ehemaligen Ständerats Konrad Graber. Dazu kann aus den Erläuterungen zur Änderung folgendes entnommen werden: Vorsorgeeinrichtungen können nichtkotierte schweizerische Anlagen weiterhin unter die Kategorie alternative Anlagen gemäss Artikel 53 Abs. 1 Bst. e BVV 2 führen, wenn sie dies bevorzugen. Es ergibt sich für sie durch die Änderung der Verordnung kein zwingender Anpassungsbedarf. Die neue Kategorie soll Vorsorgeeinrichtungen demnach nur neue Opportunitäten eröffnen.

Eignung prüfen

Da die Reform des BVG nicht vom Fleck kommt, sind kleinere Anpassungen zu erwarten. Leider ergibt sich daraus ein Flickwerk. Eine weitere Anlagemöglichkeit dient unter anderem auch der besseren Diversifikation, was wir begrüssen. Wie bei jeder Anlage gilt es zu prüfen ob diese sich für die Pensionskasse eignet. Da es sich um Risikokapital handelt ist eine sorgsame Prüfung unerlässlich. Die Consultants der Complementa stehen den Entscheidungsverantwortlichen mit Rat gerne zur Seite.

Heinz B. Rothacher, Chief Executive Officer

zurück zur Übersicht