Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2024 auf 1.25% festgelegt. Dies entspricht einer Erhöhung um 0.25 Prozentpunkte. Die Meinungen zu diesem Entscheid sind geteilt, einige Kreise erhofften sich mehr, andere gar eine Reduktion.
Wir wollen hervorheben, dass die Pensionskassen in den vergangenen Jahren im Durchschnitt höher verzinst haben. Die effektive Verzinsung der letzten Jahre zeigt, dass die Pensionskassen bemüht sind, die Kapitalien über dem BVG-Minimum zu verzinsen. Seit 2012 gab es stets eine Zusatzverzinsung. Über die letzten 10 Jahre gewährte die 2. Säule im Schnitt eine Verzinsung von 2.2%, während der BVG-Mindestzins im Durchschnitt lediglich bei 1.2% lag. Diese positive Botschaft für die Versicherten geht aus unserer umfassenden Pensionskassen-Studie «Risiko Check-up» hervor.