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Mit dem Segen des Bundesrates wurden per 1. Januar 2022 die Anlagerichtlinien für Vorsorgeeinrichtungen erweitert. Seither dürfen Pensionskassen «nichtkotierte schweizerische Anlagen» auch als eigene Anlageklasse führen. Im Verhältnis zum Gesamtvermögen ist dies bis zu einer Obergrenze von 5 Prozent erlaubt.

Das Pensionskassenvermögen wird immer breiter diversifiziert. Der Trend setzt sich fort. Jüngst sind neue Anlageklassen hinzugekommen. Die Verantwortlichen der Schweizer Pensionskassen meistern vielerlei Herausforderungen. Eine davon ist die Festlegung einer auf die Verpflichtungen abgestimmte Anlagestrategie. Sie ist von Kasse zu