Frische Insights aus unserer Branche

Mit dem Segen des Bundesrates wurden per 1. Januar 2022 die Anlagerichtlinien für Vorsorgeeinrichtungen erweitert. Seither dürfen Pensionskassen «nichtkotierte schweizerische Anlagen» auch als eigene Anlageklasse führen. Im Verhältnis zum Gesamtvermögen ist dies bis zu einer Obergrenze von 5 Prozent erlaubt.

Im Rahmen der Pensionskassen-Studie «Risiko Check-up» haben wir einen besonderen Fokus auf Infrastrukturanlagen gelegt. Im nachfolgenden Video geht Oliver Gmünder von der Studienleitung auf ausgewählte Erkenntnisse ein. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.Mehr erfahren Video

Zürich, 6. September 2022 – Obwohl die Corona-Pandemie seit über zwei Jahren Gesellschaft und Wirtschaft in Atem hält, konnten die Pensionskassen das vergangene Jahr positiv abschliessen. Dies zeigen die finalen Ergebnisse der von Complementa jährlich durchgeführten Pensionskassen-Studie. Das Jahr 2022

Das Pensionskassenvermögen wird immer breiter diversifiziert. Der Trend setzt sich fort. Jüngst sind neue Anlageklassen hinzugekommen. Die Verantwortlichen der Schweizer Pensionskassen meistern vielerlei Herausforderungen. Eine davon ist die Festlegung einer auf die Verpflichtungen abgestimmte Anlagestrategie. Sie ist von Kasse zu

Kryptowährungen erhalten zurzeit viel Aufmerksamkeit. Sind Kryptowährungen denn tatsächlich „Währungen“? Welche Chancen und Risiken gibt es? Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.Mehr erfahren Video laden Vimeo immer entsperren Thomas Breitenmoser, Leiter Investment-Consulting/Controlling, äussert sich zu

Neue geschaffene Anlagekategorie Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Schaffung einer neuen Anlagekategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen. Ab 1. Januar 2022 können nichtkotierte schweizerische Anlagen als eigene Kategorie im Katalog zulässiger Anlagen für Pensionskassen geführt